Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

94.411 Parlamentarische Initiative (Kommission für soziale Sicherheit u. Gesundheit - NR).
Leistungen an HIV-infizierte Hämophile. Änderung des Bundesbeschlusses
Initiative parlementaire (Commission de la sécurité sociale et de la santé-CN)
Prestations financières aux hémophiles et aux receveurs de transfusions sanguines infectés par le VIH

Bericht der Kommission: 22.04.1994 (BBl III, 1165 / FF III, 1141)

Stellungnahme des Bundesrates: 06.06.1994 (BBl III, 1171 / FF III, 1147)

Ausgangslage

Im April 1991 wurde ein auf fünf Jahre befristeter Bundesbeschluss über Leistungen des Bundes an HIV-infizierte Hämophile und Bluttransfusionsempfänger und deren HIV-infizierte Ehegatten in Kraft gesetzt (siehe Legislaturrückblick 1987-1991, S.225). Im Juli 1991 musste ein HIV-infiziertes Elternpaar, das für ihr ebenfalls infiziertes Kind auch eine Entschädigung verlangte, gemäss dem Wortlaut des Bundesbeschlusses abgewiesen werden. Daraufhin wurde von Duvoisin (S, VD) am 11. März 1993 eine Parlamentarische Initiative eingereicht (93.417), in der er den Einbezug von infizierten Kindern vorschlug.. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit kam zum Schluss, dass das Anliegen der Initiative berechtigt sei und umgehend realisiert werden soll. In einer Kommissionsinitiative wurde deshalb der grösste Teil der Parlamentarischen Initiative Duvoisin übernommen und zusätzlich eine Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere fünf Jahre vorgesehen. Die Parlamentarischen Initiative Duvoisin wurde daraufhin zurückgezogen.

Die Kommissionsinitiative wurde auch vom Bundesrat in einer Stellungnahme von 6. Juni 1994 unterstützt.

Verhandlungen

NR 16.06.1994 AB 1994, 1118
SR 14.03.1995 AB 1995, 300
NR 13.06.1995 AB 1995, 1244
NR / SR 23.06.1995 Schlussabstimmungen (168:4 / 41:0)

Im Nationalrat wurde die nach Vorschlag des Bundesrates leicht abgeänderte Kommissionsinitiative ohne Diskussion angenommen.

Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Kommission oppositionslos, die einmalige Entschädigung an infizierte Bluter von 50'000 auf 100'000 Franken zu verdoppeln. Weil weniger Gesuche als erwartet eingereicht wurden, ist der 1990 gesprochene Kreditrahmen nicht ausgeschöpft worden.

Dieser Erhöhung der Entschädigung schloss sich in der Folge auch der Nationalrat an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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