Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
94.411 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission für soziale Sicherheit u. Gesundheit - NR). |
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Leistungen an HIV-infizierte
Hämophile. Änderung des Bundesbeschlusses |
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Initiative parlementaire
(Commission de la sécurité sociale et de la santé-CN) |
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Prestations financières aux
hémophiles et aux receveurs de transfusions sanguines infectés par le VIH |
Bericht der Kommission: 22.04.1994 (BBl III, 1165 / FF III,
1141)
Stellungnahme des Bundesrates: 06.06.1994 (BBl III, 1171 /
FF III, 1147)
Ausgangslage
Im April 1991 wurde ein auf fünf Jahre befristeter
Bundesbeschluss über Leistungen des Bundes an HIV-infizierte Hämophile und
Bluttransfusionsempfänger und deren HIV-infizierte Ehegatten in Kraft gesetzt (siehe
Legislaturrückblick 1987-1991, S.225). Im Juli 1991 musste ein HIV-infiziertes
Elternpaar, das für ihr ebenfalls infiziertes Kind auch eine Entschädigung verlangte,
gemäss dem Wortlaut des Bundesbeschlusses abgewiesen werden. Daraufhin wurde von Duvoisin
(S, VD) am 11. März 1993 eine Parlamentarische Initiative eingereicht (93.417), in der er
den Einbezug von infizierten Kindern vorschlug.. Die Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit kam zum Schluss, dass das Anliegen der Initiative berechtigt sei und
umgehend realisiert werden soll. In einer Kommissionsinitiative wurde deshalb der grösste
Teil der Parlamentarischen Initiative Duvoisin übernommen und zusätzlich eine
Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere fünf Jahre vorgesehen. Die
Parlamentarischen Initiative Duvoisin wurde daraufhin zurückgezogen.
Die Kommissionsinitiative wurde auch vom Bundesrat in einer
Stellungnahme von 6. Juni 1994 unterstützt.
Verhandlungen
NR |
16.06.1994 |
AB 1994, 1118 |
SR |
14.03.1995 |
AB 1995, 300 |
NR |
13.06.1995 |
AB 1995, 1244 |
NR / SR |
23.06.1995 |
Schlussabstimmungen (168:4 / 41:0) |
Im Nationalrat wurde die nach Vorschlag des
Bundesrates leicht abgeänderte Kommissionsinitiative ohne Diskussion angenommen.
Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner
Kommission oppositionslos, die einmalige Entschädigung an infizierte Bluter von 50'000
auf 100'000 Franken zu verdoppeln. Weil weniger Gesuche als erwartet eingereicht wurden,
ist der 1990 gesprochene Kreditrahmen nicht ausgeschöpft worden.
Dieser Erhöhung der Entschädigung schloss sich in der
Folge auch der Nationalrat an.
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